Die Hygienebelehrung muss durch einen ausgebildeten Arzt ausgeführt und bestätigt werden

DR. MED. JOHANNES WIESHOLLER

ausführender Arzt der online Gesundheitsbelehrung nach IfSG §4 und 43

  • Siegel und Bewertungen von Dr. Johannes Wiesholler zur Infektionsschutzbelehrung
  • Der belehrende Arzt für die online Infektionsschutzbelehrung ist Dr. med. Johannes Wiesholler.

    Dr. med. Johannes Wiesholler:

    Facharzt für Allgemeinmedizin/ Notfallmedizin/ Sportmedizin
    Zusatzbezeichnung Flugmedizin/ Reise- und Tropenmedizin

    Akademische Ausbildung:
    ✎ Studium der Humanmedizin an der Ludwigs-Maximilians-Universität München 6 Jahre 

    Facharzt Ausbildung:

    ✎ Chirurgische Universitätsklinik München 2 Jahre
    ✎ Städt. Krankenhaus München-Neuperlach, 4 Jahre
    ✎ Orthopädische Klinik Tegernsee 1 Jahr
    ✎ Facharztanerkennung Allgemeinmedizin 2002
    ✎ Niedergelassen in eigener Facharztpraxis in Baldham 201
    ✎ Ermächtigung für Infektionsschutzbelehrung gem. §43 IfSG 2012

    Weiterbildungen/ Zertifikate/ weiterführende Tätigkeiten:

    ✎ Flugmedizin Reise- und Tropenmedizin
    ✎ Tauchmedizin
    ✎ langjährig ltd. Schiffsarzt bei AIDA Cruises
    ✎ AIDA Hygiene- und Infektionsschutzbeauftragter
    ✎ Reise- und Tropenmedizinische Fortbildung am Centrum für Reisemedizin CRM
    ✎ Ermächtigung als Arzt für Aufstiegs-/Hygieneschutzuntersuchung AIDA / TUI Cruises

Warum mit uns:

Wer darf eine Infektionsschutzbelehrung nach §43 durchführen?

Auszug aus dem deutschlandweit geltenden Infektionsschutzgesetz - IfSG:

(1) Personen dürfen gewerbsmäßig die in § 42 Abs. 1 bezeichneten Tätigkeiten erstmalig nur dann ausüben und mit diesen Tätigkeiten erstmalig nur dann beschäftigt werden, wenn durch eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes nachgewiesen ist, dass sie 1.über die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtungen nach den Absätzen 2, 4 und 5 vom Gesundheitsamt oder von einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Arzt belehrt wurden und 2.nach der Belehrung im Sinne der Nummer 1 in Textform erklärt haben, dass ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bei ihnen bekannt sind.

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Dr. med. Johannes Wiesholler ist praktizierender Arzt der Allgemeinmedizin, Notfallmedizin, Sportmedizin
Zusatzbezeichnung Flugmedizin, Reise- und Tropenmedizin - in Baldham bei München in eigener Praxis.

Ihm wurde die Ermächtigung für Infektionsschutzbelehrung gem. §43 IfSG , also Erstbelehrungen und Folgebelehrungen (früher: Gesundheitszeugnis) durchführen zu dürfen und diese auch Bescheinigen zu dürfen, vom Landratsamt Ebersberg in 2012 erteilt.

Er darf somit neben den örtlichen Gesundheitsämtern deutschlandweit Erstbelehrungen sowie Folgebelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz durchführen und bestätigen.

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Alle Infektionsschutzbelehrungen / Gesundheitszeugnisse die von Dr. med. Johannes Wiesholler durchgeführt und Bescheinigt sind deutschlandweit gültig.

Somit können Sie für ganz Deutschland unsere Online Kurse buchen, egal ob für die Infektionsschutzbelehrung München, Infektionsschutzbelehrung Hannover, Infektionsschutzbelehrung Hamburg, Infektionsschutzbelehrung Dortmund, Infektionsschutzbelehrung Nürnberg oder Köln.

Dr. med. Johannes Wiesholler ist AIDA Hygiene- und Infektionsschutzbeauftragter