Online-Kurs: Nachfolgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG

ACHTUNG: DIESER KURS IST NUR GÜLTIG, FALLS SIE IN DER VERGANGENHEIT BEREITS EINE ERSTBELEHRUNG ERHALTEN HABEN!

Es ist nicht wichtig, wo Sie die Erstbelehrung zuvor abgeschlossen haben. Dies kann über uns, oder andere Stellen erfolgt sein. Jedoch benötigen Sie eine Erstbelehrung. Eine Nachfolgebelehrung ohne das jemals eine Erstbelehrung stattgefunden hat ist ungültig! 

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Dr. med. Johannes Wiesholler

Folgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG

Folgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG

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Verschiedene Sprachen nach Bestellung zur Auswahl verfügbar:

Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,

Wichtige Informationen zur Gültigkeit der Infektionsschutzbelehrung:

Bitte beachten Sie, dass dieser Kurs nur gültig ist, wenn Sie bereits in der Vergangenheit eine Erstbelehrung absolviert haben. Es spielt dabei keine Rolle, wo Sie die Erstbelehrung durchgeführt haben - dies kann entweder bei uns oder an einer anderen Stelle erfolgt sein. Allerdings ist eine Erstbelehrung als Hygienebelehrung zwingend erforderlich, da eine Nachfolgebelehrung ohne vorherige Erstbelehrung ungültig ist.

Falls Sie bereits eine Erstbelehrung gemäß den §§ 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erhalten haben, müssen Sie diese alle zwei Jahre auffrischen. Der Gesetzgeber schreibt dies wie folgt vor:

Gemäß § 43 Belehrung, Absatz 4: Der Arbeitgeber (oder von ihm Beauftragte) hat Personen, die eine der in § 42 Abs. 1 Satz 1 oder 2 genannten Tätigkeiten ausüben, nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre über die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtung nach Absatz 2 zu belehren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren.

Wir legen großen Wert auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die ordnungsgemäße Dokumentation der Teilnahme an der Infektionsschutzbelehrung. Sollten Sie Fragen zur Gültigkeit Ihrer bisherigen Erstbelehrung oder zur Auffrischung gemäß den gesetzlichen Vorgaben haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Um Ihnen den Zugang zur Infektionsschutz Nachfolgebelehrung so einfach wie möglich zu gestalten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den Kurs vollständig elektronisch und online bei uns zu buchen und durchzuführen. Dies ermöglicht Ihnen eine flexible Zeiteinteilung, sodass Sie den Kurs zur Hygienebelehrung bequem von zu Hause absolvieren können.

Ablauf

1. Bestellen:
Starten Sie den Prozess, indem Sie Ihre Bestellung für die Infektionsschutz Nachfolgebelehrung auf unserer Webseite aufgeben.

2. E-Mail erhalten und Ausweis bereithalten:
Nachdem Sie Ihre Bestellung abgeschickt haben, erhalten Sie eine E-Mail mit weiteren Informationen.
Halten Sie außerdem Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit, um Sie identifizieren zu können.

WICHTIG: An dieser Stelle können Sie nochmals Ihre Daten der Person angeben und ggf. korrigieren, falls das Zertifikat auf einen anderen Namen ausgestellt werden soll, und vom Namen des Bestellers abweichen sollte.

3. Schulungsunterlagen auswählen:
Nachdem Ihre Identität bestätigt wurde, erhalten Sie Zugang zu unseren Schulungsunterlagen. Wählen Sie die entsprechenden Materialien aus, die für die Infektionsschutzbelehrung relevant sind. Sie erhalten sowohl schriftliche Prüfungsunterlagen, als auch eine begleitende Audio-Datei.

4. Prüfung ablegen:
Nachdem Sie die Schulungsunterlagen studiert haben, legen Sie die Prüfung zur Infektionsschutzbelehrung ab.

5. Zertifikat erhalten:
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhalten Sie Ihre Hygienebelehrung via E-Mail zugestellt.

Unser Online-Kurs zur Infektionsschutzbelehrung umfasst alle erforderlichen Inhalte und vermittelt Ihnen das notwendige Wissen über Infektionswege, hygienische Verhaltensregeln und Maßnahmen zur Vorbeugung von Krankheiten im Lebensmittelbereich. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine offizielle Bescheinigung, die Ihre Teilnahme und Ihr erworbenes Wissen bestätigt.

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Warum mit uns:

  • Ihre Vorteile für die Belehrung nach dem ifSG bei infektionsschutzgesetz.bayern