Fragen & Antworten zur Infektionsschutzbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG

Nachfolgend haben wir Ihnen ein paar wichtige Informationen zusammengestellt:

Einklappbarer Inhalt

KEINE E-MAIL erhalten nachdem ich bestellt habe. Was kann ich tun?

BITTE LESEN SIE AUCH DEN PUNKT: Bezahlt mit SOFORTÜBERWEISUNG!

Nach dem Kauf erhalten Sie maximal 30-60 Minuten E-Mails von unserem System mit weiteren Informationen. In der Regel erfolgt dies sogar schneller. Die genaue Zeit hängt von der Auslastung unserer eingesetzten CLOUD-Systeme ab.

Prüfen Sie bitte in jedem Falle Ihren JUNK/SPAM Posteingang.

Sollten Sie spätestens 60 Minuten nach Bestellung noch keine E-MAIL erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, oder senden Sie uns eine E-Mail an allgemeinmedizin@infektionsschutzgesetz.bayern.

Aus der Erfahrung heraus, handelt es sich bei nicht zugestellten E-Mails in mehr als 90% der Fälle um die falsche Angabe einer E-Mail Adresse während der Bestellung. Wir können dies problemlos für Sie korrigieren.

SOFORTÜBERWEISUNG/KLARNA: Ich habe keine E-Mail nach dem Kauf erhalten. Warum?

Bei "SOFORTÜBERWEISUNG/KLARNA" kann es bis zu 5 Werktage dauern, bis wir das Geld von Ihrer Bank erhalten. Wir versenden die Schulungsunterlagen erst nach Geldeingang an Sie. Leider können wir den Geldeingang seitens "SOFORTÜBERWEISUNG/KLARNA" nicht beschleunigen. Bitte gedulden Sie sich, oder wählen Sie eine andere Bezahlmethode.

Ich habe ausversehen doppelt bezahlt, bzw. den Test zweimal gekauft.

Bitte schreiben Sie uns. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular, oder senden Sie uns eine E-Mail an allgemeinmedizin@infektionsschutzgesetz.bayern.

Ich habe einen Code erhalten. Wo kann ich diesen eingeben?

Eine Code erhalten Sie in der Regel von Ihrem Arbeitgeber, welcher die Kosten für die Infektionsschutzbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG für Sie übernimmt.

Gehen Sie mit diesem Code ganz normal vor, als wie wenn Sie die Infektionsschutzbelehrung kaufen würden. Gehen Sie anschließend zur Kasse / Checkout. Oben rechts sehen Sie ein Feld "CODE Ihres Arbeitgebers".

Geben Sie den CODE dort ein. Anschließend wird Ihnen der Kurs ohne Berechnung zur Verfügung gestellt.

Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Nachfolgebelehrung?

Nach deutschem Recht benötigt jede Person bei einer erstmaligen Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich, Gastronomie und auch Ausstellergewerbe eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Wurde diese Belehrung noch nie durchgeführt, muss diese erstmals durch das zuständige Gesundheitsamt oder einen dafür bevollmächtigten Arzt durchgeführt werden. In einem solchen Falle benötigen Sie eine ERSTBELEHRUNG.

Alle zwei Jahre nach erfolter Erstbelehrung ist eine NACHFOLGEBELEHRUNG notwendig. Diese kann in der Regel auch innerhalb eines Unternehmens durch eine hierfür autorisierte Person erfolgen. Steht eine solche Person nicht zur Verfügung, können Sie die Nachfolgebelehrung gerne hier über unser Portal durchführen.

Gerade bei großen Unternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitern fehlt oftmals der Überblick, welche Personen noch über eine gültige Erklärung verfügen, oder nicht. Auch hier bietet sich zur besseren Kontrolle die Buchung von Nachfolgebelehrungen über unser Portal an.

Nachfolgebelehrungen sind nur dann gültig, wenn "irgendwann" einmal davor eine Erstbelehrung stattgefunden hat. Hierbei ist es nicht wichtig, ob die Erstbelehrung bei uns oder einer anderen Stelle erfolgte. Wichtig ist lediglich, dass Sie eine Erstbelehrung nachweisen können.

Wie lange ist die Infektionsschutzbelehrung gültig?

Die Bescheinigung ist ein Leben lang gültig unter der Voraussetzung, dass innerhalb von 3 Monaten nach Aushändigung der Bescheinigung die Tätigkeit aufgenommen wird und dass spätestens alle 2 Jahre eine Folgebelehrung durch den Arbeitgeber erfolgt. Kann die Nachfolgebelehrung nicht durch den Arbeitgeber erfolgen, können Sie die Nachfolgebelehrung hier auf unserem Portal durchführen.

Was passiert wenn ich ohne Belehrung arbeite?

Wenn Sie oder Mitarbeiter ohne Belehrung in Umgebungen arbeiten, die aus Gründen der Hygiene nur mit einer Infektionsschutzbelehrung nach §§ 42,43 IfSG betreten werden dürfen, kann dies bei einer Prüfung durch das zuständige Gesundheitsamt zu empfindlichen Strafen führen. Bei wiederholten Verstößen kann es zum Entzug der Betriebserlaubnis kommen.

Kommt es beispielsweise zu Verunreinigungen und anschließenden Krankheiten (z.B. durch Keime im Essen) bei Gästen, können ein Sachverhalt der Körperverletzung, oder andere strafrechtlich relevante Aspekte vorliegen.

Wann erhalte ich mein Zertifikat über die Infektionsschutzbelehrung?

Nach der Bestellung erhalten Sie E-Mails mit weiteren Informationen zu Ihrem Kurs. Voraussetzung zum Erhalt des Zertifikates ist, dass Sie eine Prüfung auf unserem Portal durchführen.

Sobald Sie die Prüfung durchgeführt und an uns übermittelt haben, werden Ihre Antworten von einem unserer zugelassen Ärzte überprüft.

In der Regel erfolgt die Prüfung und Übersendung Ihrer Urkunde innerhalb weniger Stunden, sollten Sie Ihre Prüfung nach 18.00 Uhr oder am Wochenende ablegen, erfolgt die Zustellung in der Regel am Folgetag, jedoch spätestens 48 Stunden nach Einreichung.

Jemand anderes hat bezahlt als die Person, welche den Kurs durchführt. Geht das?

Dies ist kein Problem. Wir stellen das Zertifikat auf den Namen der Person aus, welche den Personalausweis im Rahmen der Prüfung an uns übermittelt hat. Wichtig ist, dass Sie während der Prüfung die Referenznummer angeben, welche wir Ihnen mit der Rechnung und E-Mail zugesendet haben. Rechnung und Referenznummer gehen an die E-Mail-Adresse, welche vom Käufer angegeben wurde.

Kann mein Zertifikat schneller oder sofort nach der Prüfung ausgestellt werden?

Diesen Wunsch können wir gut nachvollziehen. Manchmal ist es kurzfristig und dringend. Leider können wir jedoch nicht auf diesen Wunsch eingehen.

Unsere zugelassenen Ärzte sind oftmals auch in NOTEINSÄTZEN unterwegs, und überprüfen die von Ihnen eingereichten Prüfungsfragen außerhalb von Noftall- und dringend notwendig medizinischer Massnahmen.

Wir beantworten daher KEINE E-Mails mit Anfragen an uns
, ob Ihr Zertifikat sofort oder heute noch ausgestellt werden kann.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Ich habe mein Zertifikat nicht erhalten. Was kann ich tun?

Sobald sie Ihre Prüfungsfragen ausgefüllt und an uns übermittelt haben, senden wir Ihnen Ihr Zertifikat bei bestandener Prüfung innerhalb von 48 Stunden zu. Bitte gedulden Sie sich in diesem Zeitraum.

Sollten Sie nach 48 Stunden kein Zertifikat erhalten haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

1. Prüfen Sie bitte Ihren JUNK/SPAM Maileingang.
2. Überprüfen Sie, welche E-Mail Sie bei der Bestellung angegeben haben. Diese muß nicht unbedingt mit der Person übereinstimmen, welche die Belehrung durchgeführt hat. Bitten Sie ggf. die Person nachzusehen, welche die Belehrung ursprünglich gekauft hat.

Sollten Sie nicht fündig werden, senden Sie uns bitte eine Nachricht über unser Kontaktformular, oder via E-Mail an allgemeinmedizin@infektionsschutzgesetz.bayern.

Warum muß ich meine Personalausweis mit Bild hochladen?

Bei der Infektionsschutzbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG handelt es sich um ein amtliches Zertifikat, welches für Nachweise an Behörden dient. Um sicherzustellen, dass das Zertifikat tatsächlich an die Person ausgestellt wird, welche den Test durchgeführt hat, ist er Nachweis Ihres Personalausweises dringend notwendig.

Ich habe gemerkt das ich Fragen falsch beantwortet habe. Was kann ich tun?

Sollten Sie Fragen falsch beantwortet haben, nehmen wir in der Regel automatisch Kontakt mit Ihnen auf.

Sollten wir noch keinen Kontakt mit Ihnen aufgenommen haben, können Sie den Fragebogen einfach erneut ausfüllen. Wir können in unserem System einsehen, dass Sie die Fragen erneut beantwortet haben. Sie müssen nichts weiter unternehmen.

Das Zertifikat wurde auf einen falschen Namen / Adresse ausgestellt.

Bitte schreiben Sie uns. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular, oder senden Sie uns eine E-Mail an allgemeinmedizin@infektionsschutzgesetz.bayern.

Problem nicht gefunden?

Sollten Sie für Ihr Anliegen nicht fündig geworden sein und weiterhin Hilfe benötigen, verwenden Sie gerne unser Kontaktformular.