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Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG
Nach §§ 42, 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist vor der ersten Tätigkeit im Lebensmittelbereich eine Infektionsschutzbelehrung erforderlich. Sie vermittelt dir das notwendige Wissen zu Hygiene, Infektionsschutz und richtigem Verhalten im Krankheitsfall – und schützt damit dich, dein Team und deine Gäste.
Damit du deine Belehrung ohne Aufwand absolvieren kannst, bieten wir dir den kompletten Kurs online an. Du kannst sofort starten – bequem von zu Hause oder unterwegs, auch abends oder am Wochenende.
Das Zertifikat wird nach erfolgreicher Online-Prüfung digital bereitgestellt. Kein physischer Versand erforderlich.
25,00 €
Sie benötigen ein Gesundheitszeugnis bzw. eine Hygienebelehrung / Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz §42 und 43?
Nach deutschem Recht benötigen Sie bei einer erstmaligen Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich, Gastronomie und auch Ausstellergewerbe eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Diese Belehrung wird auch früher Gesundheitszeugnis oder Hygienebelehrung bzw. Gesundheitsbelehrung genannt.
Dies kann nur durch ihr Gesundheitsamt oder einen zugelassenen Facharzt erfolgen. Dr. med. Johannes Wiesholler verfügt seit 2012 über die Zulassung, Bescheinigungen gem. §43 IfSG also das Gesundheitszeugnis auszustellen. Diese Infektionsschutzbelehrungen gelten deutschlandweit.
Wie funktioniert die Belehrung nach IfSG §42, 43 bei uns?
Die Belehrung zum Infektionsschutz wird digital (via Text & Audio) durchgeführt und durch einen anschließenden kurzen Test geprüft. Dies alles können Sie mobile am Handy, Tablet oder Desktop durchführen.
Nach Prüfung der Fragen wird das Zertifikat über die Gesundheitsbelehrung direkt an Sie versandt. Dies geschieht innerhalb maximal 48 Stunden und schon können Sie dieses beim Arbeitgeber oder Auftraggeber vorlegen.
Zudem besteht die Möglichkeit für Unternehmen und Organisationen (z.B. Pflege-/Altenheime/Gaststätten/Kantinen) ganze Gruppen-Belehrungen zu buchen und somit unkompliziert viele Infektionsschutzbelehrungen auszustellen.
Hinweis: Ihr ständiger Aufenthaltsort bzw. Wohnort liegt im Landkreis Ebersberg oder die Arbeitsstelle, für welche mittelfristig beabsichtigt wird zu arbeiten, für die Sie die Erstbelehrung benötigen, liegt im Landkreis Ebersberg.
! Dennoch ist die das Zertifikat der Belehrung örtlich unbeschränkt und deutschlandweit gültig !
Sie können uns jederzeit per E-Mail kontaktieren, um inhaltliche Fragen zur Infektionsschutzbelehrung zu stellen. Nutzen Sie dafür bitte unseren Kontakt-Button und wir werden Ihnen schnellstmöglich antworten.
Für Unternehmen (B2B) :
Wenn Sie als Unternehmen mehrere Mitarbeiter gleichzeitig nach dem ifSG belehren lassen wollen, oder jährliche Auffrischungen buchen möchten: